Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Mietpreis/ Nebenkosten

1.1. Der Mietpreis für die gebuchte Einheit ist auf ihrer Buchungsbestätigung ersichtlich (inkl.  USt).

1.2. Die Nebenkosten umfassen die Endreinigung, einmal Bettwäsche pro Person, den wöchentlichen Handtuchwechsel, einen Pkw-Stellplatz, WLAN-Zugang sowie Strom, Wasser, Zentralheizung und sind im Preis einhalten.

1.3. Die ortsübliche Kurtaxe wird vom Vermieter erhoben und an die Kurverwaltung abgeführt. Die Kurtaxe wird aus Gründen der Einfachheit im Preis inkludiert.

1.4. Eine Vermittlungsgebühr muss der Vermieter nur in Rechnung stellen, soweit die Buchung durch den Mieter über eine Internetplattform/ Wohnungsvermittler gegen eine Vermittlungsgebühr zu Lasten des Mieters erfolgt ist und der Vermieter Zahlstelle für den Vermittler ist. Nur in diesem Fall muss der Vermieter die Vermittlungsgebühr zusammen mit der Restzahlung als Auslagenersatz getrennt berechnen und an den Vermittler abführen.

2. Mietpreiszahlung

2.1. Binnen 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises (Nr. 4.) fällig. Die Restzahlung in Höhe von 70% des ausstehenden Gesamtbetrages (Nr. 4) ist bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn auf das Konto des Vermieters einzuzahlen, es sei denn, Mieter und Vermieter haben eine andere Vereinbarung unter Punkt 11 des Vertrages getroffen.

2.2. Sind die Zahlungen nicht innerhalb der vorgenannten Fristen eingegangen, behält sich der Vermieter vor, dem Mieter eine weitere Frist zu setzen und nach erfolglosem Verstreichen dieser erneuten Frist ohne weitere Erklärung dem Mieter gegenüber die gebuchte Einheit anderweitig zu vermieten. Die Nichtzahlung des Mieters wird in diesem Fall als Rücktritt vom Vertrag gewertet. Die Ansprüche des Vermieters richten sich entsprechend nach Punkt 7.

2.3. Wird der Mietvertrag später als 21 Tage vor Mietbeginn geschlossen, ist der gesamte Mietpreis für die gebuchte Einheit sofort fällig.

3. Kurtaxe/ Kurkarten

Der Vermieter ist verpflichtet im Namen der Kurverwaltung zur Berechnung der Kurtaxe sowie Erstellung der Kurkarte(n) die Mieterdaten bei Vertragsschluss zu erfassen und in einem von der Kurverwaltung betriebenen, elektronischen System online zu hinterlegen. Die Kurkarte(n) wird (werden) – Zahlungseingang vorausgesetzt – am Tage der Ankunft vom Vermieter ausgehändigt.

4. Rücktritt vom Vertrag

Der Mieter kann diesen Vertrag bis 120 Tage vor Mietbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30 stornieren, bis 90 Tage vor Mietbeginn gegen die Höhe der Anzahlung und bis zu 60 Tage vor Mietbeginn gegen eine Rücktrittsgebühr von 50% des Mietpreises. Bei späterem Rücktritt sind 90% der vereinbarten Miete fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Alternativ kann ein Ersatzmieter, der zu den vereinbarten Bedingungen in den Vertrag eintritt, gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30 gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung an den Vermieter genügt. In diesem Fall entfallen die Rücktrittsgebühren in dem Umfang, in dem die Miete von dem neuen Mieter getragen wird. Bei Nichterscheinen oder späterer Stornierung werden die Gesamtkosten berechnet. Sofern die Anreise durch eine gesetzlich bedingte Unmöglichkeit (z.B.Covid-19) nicht erfolgen kann, entstehen keine Kosten. Alle bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Bei Nichterscheinen oder späterer Stornierung werden die Gesamtkosten berechnet.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Bungalow und das darin vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln, insbesondere alle Möbelstücke an den ihnen zugedachten Plätzen zu belassen, alle während seiner Mietzeit durch sein Verschulden entstandenen Schäden zu ersetzen und die Haftung für schuldunfähige Kinder zu übernehmen. Der Mieter hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Im Schadensfalle ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Das Rauchen im Bungalow ist dem Mieter sowie allen weiteren Nutzern und Besuchern nicht gestattet.

6. Telefon- und Internetnutzung

6.1. Internetanschluss
 – der Vermieter stellt dem Mieter des Bungalows einen Internet-Anschluss (WLAN) zur Verfügung, den er ggfs. mit einem eigenen, in den Bungalow eingebrachten PC (z.B. Laptop) bzw. über die in der Wohnung vorhanden Fernsehgeräte gem. nachfolgender Regeln kostenlos nutzen kann:

6.1.1. Kostenpflichtige Dienste
 – Das Abrufen kostenpflichtiger Dienste im Internet im Namen des Vermieters ist untersagt.

6.1.2. Downloads
 – das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet, welche gegen ein Gesetz (insbesondere StGB, OWiG, KunstUrhG und UrhG) verstoßen, insbesondere das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten, wie zum Beispiel Musikdateien, Grafiken, Videos, Buchdateien und Bildern, sowie das Herunterladen von pornografischen, Gewalt verherrlichenden und rassistischen Inhalten ist untersagt.

6.1.3. Uploads
 – der Upload von Inhalten ins Internet, welche gegen ein Gesetz (insbesondere StGB, OWiG, KunstUrhG und UrhG) verstoßen, insbesondere das  unbefugte zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Daten, wie zum Beispiel Musikdateien, Grafiken, Videos, Buchdateien und Bildern sowie der Upload von pornographischen, Gewalt verherrlichenden und rassistischen Inhalten sind untersagt.

6.1.4. Verbotene Internetseiten
 – das Betreten von Seiten mit verbotenen Inhalten ist untersagt.

6.2. Festnetz Telefonie -der Vermieter stellt im Appartement einen Festnetz-Telefonanschluss zur Verfügung, der für Gespräche ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz kostenlos genutzt werden kann. Ausgehende Gespräche ins Ausland sind nicht möglich bzw. untersagt. Die Telefonnummer, über die der Anschluss erreichbar ist, wird dem Mieter bei Einzug bekannt gegeben.

6.3. Verfügbarkeit – Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantie für die unbeeinträchtigte, jederzeitige Nutzungsmöglichkeit der Internet- (WLAN) und Telefon-Anschlüsse. Dies gilt insbesondere für Einschränkungen – bis hin zum völligen Nutzungsausfall – der Anschlüsse, die durch technische Ursachen beim Vermieter oder Provider bedingt sind. Sie stellen keinen Mangel der Mietsache dar und berechtigen nicht zur Mietzinsminderung.

7. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diese Vereinbarung entstehen, unabhängig davon, ob er selbst oder Personen, welche den Bungalow mit ihm nutzen, gegen diese Vereinbarung verstoßen haben.

8. Hausordnung

Wir bitten alle Feriengäste sich so zu verhalten, wie Sie es selbst von Ihren Gästen erwarten würden.

8.1. Inventar – bitte prüfen Sie die Ausstattungsmerkmale auf der Website. Diese finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten. 

8.2. Reinigung – zum Reinigen des Bungalows während des Mietverhältnisses werden Staubsauger, Wischmob, Eimer und Besen mit Kehrschaufel zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Gegenstände nach Gebrauch an ihren Standort zurückzustellen.

Die Appartements und Bungalows sind bei der Abreise besenrein zu hinterlassen, der Müll ist zu entsorgen. Sollte ein Appartement oder Bungalow übermäßig verschmutzt hinterlassen werden und dadurch ein über das übliche Maß erheblich hinausgehender, zeitlicher Mehraufwand für die Reinigung erforderlich sein, behält sich das Landhaus Wilkens vor, den von der Reinigungsfirma in Rechnung gestellten Mehraufwand den Gästen nachträglich weiter zu belasten.

8.3. Gartenanlage/ Grill – zum Bungalow gehört eine barrierefreie, überdachte Terrasse, die mit Sitzmöbeln und einem Tisch aus- gestattet ist. Grillen mit offenem Feuer im Freien ist wegen der Reeteindeckung des Nachbarhauses nur nach Zustimmung des Vermieters und nur an zugewiesenen Plätzen möglich. Vom Ballspielen möchten wir Sie bitten, auf dem gesamten Grundstück Abstand zu nehmen.

8.4. Müll – der Müll wird getrennt gesammelt. Bitte nutzen Sie die farblich gekennzeichneten Mülltonnen im Hof für Grünmüll (braun), Restmüll (schwarz), Gelber Sack (gelb) und Altpapier (blau). Glasmüll ist im Sammelbehälter – z.B. hinter dem Markant-Supermarkt gegenüber der Kirche in Baabe – vom Mieter selbst zu entsorgen.

Beim Biomüll ist besonders darauf zu achten, dass nur die zur Verfügung gestellten, kompostierbaren, grünen Müllbeutel Verwendung finden und ausschließlich Grünmüllabfälle entsorgt werden. Jede Grünmülltonne wird vom Entsorger gescannt und nicht geleert, wenn sich Fremdkörper im Bioabfall befinden!

 8.5. Parkplätze – dem Mieter wird ein Pkw-Stellplatz kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Platz wird dem Mieter bei Ankunft zugewiesen. Das Abstellen von zusätzlichen Fahrzeugen, z.B. weitere Pkws, Boots- und Gepäckanhänger, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur bei räumlicher Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich. Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Grundstück abgestellt werden.

8.6. Ruhezeiten – Kinder sind von Erwachsenen zu beaufsichtigen. Die Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und nach 22.00 Uhr sind im Innen- wie Außenbereich im Interesse aller Bewohner des Hauses einzuhalten. Eltern werden gebeten, ihre Kinder ausdrücklich darauf hinzuweisen.

8.7. Gefahrtragung – Die Benutzung aller Einrichtungen der Ferienwohnung sowie der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters unter Ausschluss jeglicher Haftung des Vermieters.

8.8. Abbrennen von Feuerwerkskörpern – Das Landhaus Wilkens ist ein traditionell mit Reet eingedecktes Haus. Aufgrund von hoher Brandgefahr durch Funkenflug oder herabfallende Glutreste ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Grundstück und im Umkreis von 100m nicht erlaubt.

Bleiben Sie doch länger...

Sollten Sie sich dabei entschließen, uns mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Übernachtungen zu beehren, haben wir da etwas für Sie:
Ab sieben Übernachtungen kommen wir Ihnen preislich herzlich gerne entgegen.

Warum also nicht ein paar Tage länger verweilen und die herrliche Umgebung entspannt erkunden?